Radfahrverbot nach Fahrradfahrt mit 1,6 Promille

14. Oktober 2021

Neustadt/Berlin (DAV) – Wer mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Das ist allgemein bekannt. Aber auch das Fahrradfahren kann verboten werden! Wer das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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