Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 11. Mai 2021 dem Eilantrag eines dreijährigen Kindes stattgegeben, das sich gegen die Anordnung der Stadt Lengerich gewehrt hatte, sich wegen des Kontakts zu einer wahrscheinlich mit dem Coronavirus infizierten Person vom 30. April 2021 bis zum 18. Mai 2021 in häusliche Quarantäne zu begeben.
21-tägige Quarantäne für nicht infizierte Kontaktperson rechtswidrig
15. Mai 2021 16. Mai 2021