Zum vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Mit diesem Gesetz gibt Deutschland gut ausgebildeten Fachkräften auch weiterhin einen Korb. Statt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit so schnell wie möglich herzustellen, beschränkt sich die Bundesregierung wieder nur auf stückweise Erleichterungen für Hochqualifizierte.
Weder geht es mit der Qualifizierung und Mobilisierung hiesiger Arbeitskräfte voran, noch zeichnen sich Erfolge für die konsequente Öffnung des Arbeitsmarktes ab. Die Verbesserung der Zuzugsregelungen bleibt auf halber Strecke stecken. Insbesondere traut sich die große Koalition nicht ein Punktesystem zur Zuwanderung vorzuschlagen, das die absehbar gravierenden Probleme des Alterungsprozesses unserer Gesellschaft zumindest ein Stück weit abmildern könnte.

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WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wird sich der Verbraucherpreisindex in Deutschland im August 2008 – nach vorliegenden Ergebnissen aus sechs Bundesländern – gegenüber August 2007 voraussichtlich um 3,1% erhöhen (Juli 2008: + 3,3%).
Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich eine Veränderung von – 0,3%.
Die rückläufige Monatsrate gegenüber Juli 2008 ist vor allem auf relativ starke Preisrückgänge bei Heizöl (je nach Bundesland von – 8,6 bis – 11,6%) und Kraftstoffen (– 4,9 bis – 6,4%) zurückzuführen. Ohne Heizöl und Kraftstoffe liegt die Jahresrate der jeweiligen Bundesländer zwischen + 2,2 und + 2,7%. Auch bei den Nahrungsmitteln sind die Preise gegenüber dem Vormonat rückläufig (– 0,3 bis – 0,7%). Dieser Rückgang ist in erster Linie saisonbedingt (Obst und Gemüse). Allerdings liegen die Jahresraten bei den Nahrungsmitteln im August 2008 immer noch zwischen + 6,2 und + 8,5% über dem August 2007. Ebenfalls preisdämpfend wirken saisonbedingt die Pauschalreisen (– 0,4% gegenüber dem Vormonat) und die Ferienwohnungen (– 1,6% gegenüber dem Vormonat). Die Veränderungen zum Vorjahr lauten für diese beiden Positionen + 2,3% beziehungsweise + 1,5%.

Berlin: (hib/CHE) Das Interesse von Hartz-IV-Empfängern an den über sie gespeicherten Daten ist offenbar gering. So sind im Jahr 2007 bei der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur 44 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/10147) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10013) hervor, in der sich die Fraktion über die Sicherung des Datenschutzes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erkundigt hat. In 32 Fällen sei diesen Anträgen voll, in zwei Fällen teilweise stattgegeben worden, in den restlichen zehn Fällen konnte keine Auskunft erfolgen, wobei die Ablehnungsgründe nicht evaluiert worden seien, schreibt die Regierung.
Die Linke hatte sich auch dafür interessiert, wie viele Hausbesuche durch die Träger der Grundsicherung im Jahr 2007 durchgeführt worden sind, und in wie vielen Fällen eine Datenabspeicherung nach dem Ende der Hausbesuche stattfand. Beides kann die Bundesregierung nicht beantworten, mit dem Hinweis, dass Zahl und Anlass für Hausbesuche nicht zentral erfasst würden. Aus demselben Grund seien auch keine Angaben darüber möglich, in welchem Umfang Leistungsbeziehende Kontoauszüge vorlegen mussten oder ein Kontenabgleich durchgeführt wurde.
Quelle: Deutscher Bundestag
Die Eigentümer eines Einfamilienhauses in Kirchhundem, Kreis Olpe, sind verpflichtet, ihr Haus zumindestens soweit „aufzuräumen“, dass wieder sämtliche Flucht- und Rettungswege frei werden. Das ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Gemeinde.
Die Bewohner hatten offenkundig über einen längeren Zeitraum hinweg umfangreiche Mengen von Altpapier, aber auch Laminatfußbodendielen und andere Gegenstände, gesammelt und in ihrem Haus gelagert. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei fest, dass bereits das Betreten des Wohnhauses mit Schwierigkeiten verbunden war. Schon im Hausflur fanden sich entlang der Wände deckenhoch Kartons mit Papier und Stapel von Dielen, so dass nur noch ein enger Durchgang verblieb. Nach den Feststellungen der Polizei und der Gemeindemitarbeiter setzten sich die Stapel über das Treppenhaus bis in das Obergeschoss fort, waren aber auch im Kellerbereich – dort neben großen Mengen von Festbrennstoffen, insbesondere Holz – vorhanden. Auch in den einzelnen Zimmern befanden sich zahlreiche deckenhohe Stapel von Kartons voll mit Papier. Schränke oder Sessel habe man nur noch über schmale Wege erreichen können. Im Kinderzimmer sei lediglich ein schmaler Gang zum Kinderbett begehbar gewesen. Im Durchsuchungsbericht der Polizei heißt es abschließend, die gesammelte Papiermenge entspreche derjenigen eines gewerblichen Papierlagers.

Nach dem Gesetz muss eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden. Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Sie ist deshalb unwirksam. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.
Quelle: DGB und Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. August 2007 – 10 Sa 512/07
Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klagen zweier Polizeibeamter ab.
Die Kläger beider Verfahren sind als Polizeibeamte im Dienste des beklagten Landes tätig. Beide betankten ihr Dienstfahrzeug versehentlich mit Super-Benzin anstatt mit Dieselkraftstoff. Die Kraftstofftanks mussten jeweils entleert und gereinigt werden, wodurch dem beklagten Land Kosten von mehreren hundert Euro entstanden. Diese verlangten sie von den Polizeibeamten im Wege des Schadensersatzes zurück. Hiergegen wandten sich die Kläger und beriefen sich im Wesentlichen darauf, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, da sie unter erheblichem dienstlichen Belastungsdruck gestanden hätten und der Dienstherr zudem nicht die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine Falschbetankung zu verhindern. Auch seien sie es gewohnt, ihre privaten Fahrzeuge mit Super-Kraftstoff zu betanken. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhoben sie Klagen gegen den Kostenbescheide des beklagten Landes. Diese blieben aber ohne Erfolg.

“Das unsinnige Arbeitserlaubnisrecht gehört abgeschafft”, fordert Sevim Dagdelen. Der Kabinettsbeschluss zum so genannten Arbeitsmigrationssteuergesetz offenbare einmal mehr die Nützlichkeitslogik der Bundesregierung, so die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Nach dem Beschluss soll zwar Hochqualifizierten aus den neuen EU-Staaten ab 2009 der Zugang zum Arbeitsmarkt durch die Senkung der Mindestverdienstgrenze erleichtert werden. Für die hier lebenden geduldeten Menschen bleibt es hingegen bei den arbeitserlaubnisrechtlichen, leistungsrechtlichen sowie ggf. auch residenzpflichttechnischen faktischen Arbeits-, Ausbildungs- und Studierverboten. Dagdelen:
“Der Zynismus der Bundesregierung gipfelt darin, dass eine Aufenthaltserlaubnis nur für jene Geduldeten geschaffen wird, die irgendwie in Deutschland eine qualifizierte Berufstätigkeit ausüben. Die Anzahl der Geduldeten, die von dem neuen Aufenthaltstitel profitierten wird, dürfte deshalb gegen Null gehen.
